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Versteuerung von Geschäftsführertantiemen nach der BFH-Rechtsprechung
Versteuerung von Geschäftsführertantiemen nach der BFH-Rechtsprechung
Der Cashflow ist eine in der betrieblichen Finanzplanung wichtige Kennziffer über den Mittelzufluss aus dem Umsatzprozess.
Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
Versteuerung von Geschäftsführertantiemen nach der BFH-Rechtsprechung
Regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre
Regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre
Rechtsgrundlage, Durchführungswege, Besteuerung
Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen
Bauantrag noch bis 31.12.2021 stellen