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In Allgemein Posted Musterfeststellungsklage
Der Entwurf wurde von der Bundesregierung am 9.5.2018 beschlossen. Das Gesetz soll bereits ab 1.11.2018 gelten.
Der Entwurf wurde von der Bundesregierung am 9.5.2018 beschlossen. Das Gesetz soll bereits ab 1.11.2018 gelten.
Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, dass in solchen Fällen der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % zu verrechnen ist.
Betrieblich genutzte Software stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut dar.
Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs
Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Verkauf von Arbeitszimmer im selbst genutzten Wohnheim steuerfrei