Fristen und Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2018
2019 greifen gesetzliche Neuregelungen für die Abgabefristen der Steuererklärungen des Kalenderjahrs 2018. Die Steuererklärungen für das Jahr 2018 sind bis zum 31. Juli 2019 einzureichen.
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2019 greifen gesetzliche Neuregelungen für die Abgabefristen der Steuererklärungen des Kalenderjahrs 2018. Die Steuererklärungen für das Jahr 2018 sind bis zum 31. Juli 2019 einzureichen.
Die aufgrund der krankheitsbedingten Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim durch ein Kind geleisteten Unterhaltszahlungen sind dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
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