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In Allgemein Posted Arbeitszeiterfassung
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14.5.2019 (Az. C-55/18) die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14.5.2019 (Az. C-55/18) die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
Ein Übungsleiter erzielte Einnahmen in Höhe von € 108,00, machte gleichzeitig Ausgaben in Höhe von € 608,60 geltend.
Gewinne besteuern, die Verrechnung von Verlusten jedoch verweigern.
Steuerpflichtige freigebige Zuwendungen
Bundesregierung entlastet Geringverdiener