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In Allgemein Posted Schwarzer Anzug ist keine Berufskleidung
Aufwendungen für Kleidung können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine typische Berufskleidung handelt.
Aufwendungen für Kleidung können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine typische Berufskleidung handelt.
Teure E-Bikes können zudem ebenso motivierend sein wie ein Mittelklassewagen.
Auch die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit steht dem Auskunftsverlangen nicht entgegen.
Alterseinkünftegesetz verfassungsgemäß
Referentenentwurf veröffentlicht