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In Allgemein Posted Offenlegung von Jahresabschlüssen
Anlässlich der Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen nicht in der Lage, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Unternehmensregister zur Offenlegung einzureichen.
Anlässlich der Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen nicht in der Lage, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Unternehmensregister zur Offenlegung einzureichen.
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
Steuerbegünstigte Körperschaften
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes
Billigkeitsregelungen der Finanzverwaltung
Finanzverwaltungen gewähren Fristverlängerungen
Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hat uns mit dem Qualitätssiegel „Exzellenter Arbeitgeber“ ausgezeichnet.