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In Allgemein Posted Belegvorlage für Steuererklärung 2017
Steuerpflichtige müssen erstmalig mit Abgabe ihrer Steuererklärung für 2017 keine Belege und/oder Aufstellungen mehr vorlegen.
Steuerpflichtige müssen erstmalig mit Abgabe ihrer Steuererklärung für 2017 keine Belege und/oder Aufstellungen mehr vorlegen.
Unter dem Begriff „Xetra-Gold“ sind Inhaberschuldverschreibungen zu verstehen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in zwei neueren Urteilen die Linie der bisherigen Rechtsprechung fortgesetzt, demzufolge ein GmbH-Geschäftsführer regelmäßig sozialversicherungspflichtig ist.
Erbschaftsteuerbegünstigte Übertragung
Neue Verwaltungsanweisung der obersten Finanzbehörden
Betriebsausgabenabzug auch bei Minijob
Kein Werbungskostenabzug bei nur geringfügiger Nutzung