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In Allgemein Posted Neue Bürger-Identifikationsnummer
Der Bundesrat hat am 5.3.2021 das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet.
Der Bundesrat hat am 5.3.2021 das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet.
Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.
Finanzämter geben Prüffelder für 2021 bekannt
10-%-Grenze noch bis 30.6.2021
Corona-Infektion als Arbeitsunfall
Anhebung der Aufwandsentschädigungspauschalen