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In Allgemein Posted Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zum 1.4.2016 ist das so genannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten.
Zum 1.4.2016 ist das so genannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können gezahlte Umsatzsteuer aus Lieferungen und Leistungen für das Unternehmen grundsätzlich als Vorsteuer geltend machen.
Prozesskosten, die einem wegen eines auf Grund vorsätzlicher Tat verurteilten Steuerpflichtigen entstanden sind, können hingegen nicht steuerlich geltend gemacht werden.
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