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In Allgemein Posted Bibersperre keine außergewöhnliche Belastung
Ein Steuerpflichtiger machte Aufwendungen für die Errichtung einer Bibersperre in seinem Garten als außergewöhnliche Belastung in seiner Einkommensteuererklärung geltend.
Ein Steuerpflichtiger machte Aufwendungen für die Errichtung einer Bibersperre in seinem Garten als außergewöhnliche Belastung in seiner Einkommensteuererklärung geltend.
Steuerpflichtige können Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.
Kryptowährungen erfreuen sich stetiger Beliebtheit.
Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag
Eigener Hausstand im Inland Voraussetzung
Die wesentlichen steuerlichen Neuerungen