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In Allgemein Posted Spendenabzug für Flüchtlingshilfe
Zuwendungen für mildtätige, religiöse, wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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Smartphones zählen beim Unternehmer zum notwendigen Betriebsvermögen.
Aktion gegen Steuerhinterziehung und Gewinnverlagerung
Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums
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Bundesrat stimmt Gesetzesvorhaben zu