By
In Allgemein Posted Spontane Kassen-Nachschau ab 2018
Mit Ablauf des 31.12.2017 tritt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) in Kraft.
Mit Ablauf des 31.12.2017 tritt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) in Kraft.
Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen.
Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.
Ausnahmeregelungen für Österreich, Frankreich, Schweiz
Aktuelle Neuerungen ab 2018
Steuerpflicht von Investmentfonds und neue Vorabpauschale