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In Allgemein Posted Minijobber in der Corona-Krise
Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.
Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.
Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten.
Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.
Unterschiedliche Betriebsstättendefinition
Sozialversicherungsrechtliche Regelungen
Auszahlungsfrist bis 31.3.2022 verlängert
Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“