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In Allgemein Posted Umsatzsteuersatz für Bahn-Fahrkarten
Fahrkarten der Bahn unterliegen dem Regelmehrwertsteuersatz von 19 %.
Fahrkarten der Bahn unterliegen dem Regelmehrwertsteuersatz von 19 %.
Wird eine entsprechende Anzahl gleichwertiger Fahrzeuge im Privatvermögen unterhalten, sollte der Versuch unternommen werden, den Anscheinsbeweis zu erschüttern.
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung?
Zusatzabgabe soll stufenweise entfallen
Beschränkte Steuerpflichten
Berücksichtigung des Unternehmergewinns
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf