Grundsteuerabgabefrist verlängert
Abgabefrist für Grundsteuererklärungen endet jetzt am 31.1.2023
Informationen, die Sie voran bringen
Abgabefrist für Grundsteuererklärungen endet jetzt am 31.1.2023
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Wie Kapitalanleger zum Jahresende ihr Anlagedepot steuerlich optimieren können
Welche Sachbezugswerte in 2023 gelten
Anwendung des maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) aus zwei möglichen DBAs
Finanzverwaltung berücksichtigt gestiegene Energiekosten mit Billigkeitsregelungen
Welche Belege und sonstige Unterlagen zum 31.12.2022 vernichtet werden können
Steuerliche Zurechnung von innerhalb von 10 Tagen nach dem Jahreswechsel zugeflossenen regelmäßigen Einnahmen sowie abgeflossenen regelmäßigen Ausgaben
Der Staat fördert auch in 2023 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, allerdings fällt die Förderung geringfügiger als bisher aus.
Wirtschaftsgüter, für die Investitionsabzugsbeträge ab 2017 gebildet wurden, können jetzt bis Ende 2023 angeschafft werden.