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In Allgemein Posted Steuerfreier Ladestrom für Mitarbeiter
Gemäß § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz (EStG) sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridelektrofahrzeugs steuerfrei.
Gemäß § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz (EStG) sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridelektrofahrzeugs steuerfrei.
Verschiebung des Meldetermins auf Dezember
Gezielte Nutzung von Bilanzierungswahlrechten
Wahlmöglichkeit bis 25.1.2021
Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie werden die sonst üblicherweise im Dezember stattfindenden Weihnachtsfeiern heuer weitestgehend ausfallen.
Der Förderhöchstbetrag beträgt bis zu € 1 Mio. pro Unternehmen, soweit es der durch die EU-Kleinbeihilfenregelung eingeräumte Beihilfenrahmen des Unternehmens zulässt.
Neue gesetzliche Vorgaben für Zusatzleistungen rückwirkend ab 2020
Entwurf eines Beschäftigungssicherungsgesetzes
Für die Inanspruchnahme von Hilfen nach der Phase zwei wurden die Voraussetzungen und Bedingungen im Vergleich zur Phase eins gelockert.