Private Veräußerungsgeschäfte
Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte soll ab 2024 auf € 1.000,00 steigen
Informationen, die Sie voran bringen
Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte soll ab 2024 auf € 1.000,00 steigen
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Zuordnung eines unter 50 % betrieblich genutzten Kfz zum Betriebsvermögen will wohlüberlegt sein
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Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich ab 2024
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