Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Stärkung der Binnennachfrage
Informationen, die Sie voran bringen
Stärkung der Binnennachfrage
Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften
Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Anhebung der Sozialleistungen in der Corona Krise
Pauschal ermittelte Verlustrückträge
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Wissenswertes für Arbeitgeber
Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage
Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Der ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben Zeitraum von 7 % auf 5 %.