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In Allgemein Posted Was zum 31.12.2018 vernichtet werden kann
Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist.
Fiktiver Zufluss zum Fälligkeitszeitpunkt
Das Bundesfinanzministerium hat zu Zweifelsfragen rund um die lohnsteuerliche Behandlung der Kfz-Überlassung an Mitarbeiter Stellung genommen
Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt im Urteil vom 12.6.2018, VIII R 32/16 gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 vorgelegt.
Besteuerungsrecht Deutschland
Neuerungen in der Arbeitslosenversicherung