By
In Allgemein Posted Erholungsbeihilfen
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einmal jährlich eine Erholungsbeihilfe auszahlen.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einmal jährlich eine Erholungsbeihilfe auszahlen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen, soweit diese mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten sind, grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde der Werbungskostenabzug bei den Kapitaleinkünften abgeschafft.
Keine Aufteilung der Aufwendungen bei gemischter Nutzung
Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt eine Reihe sogenannter Treaty Overrides.
Wesentliche Änderungen für den Jahresabschluss 2016
Religionsgemeinschaften dürfen weiter Steuern erheben
Wohnraum in Deutschland wird besonders in Ballungsgebieten immer teurer.